Mautgebühren in Frankreich

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Mautgebühren in Frankreich
© Bip&Go - Mautgebühren in Frankreich

Lesezeit: 0 MinVeröffentlicht am 18 November 2014, aktualisiert am 23 August 2023

Die Benutzung der Autobahnen in Frankreich ist mautpflichtig bis auf einige Ausnahmen im Elsass, in Lothringen, in der Auvergne und in der Bretagne sowie auf den Stadtautobahnen.

Mautgebühren

Die Autobahnen werden von verschiedenen Gesellschaften bewirtschaftet, die die Mautgebühren individuell festsetzen. Abgerechnet wird nach gefahrener Strecke. Gezahlt wird an den Mautstellen ("Péages").

Höhe der Mautgebühren

Die Höhe der Mautgebühren richtet sich nach der gefahrenen Strecke sowie der Fahrzeugklasse bzw. Fahrzeuggröße. Über die interaktive Karte der Webseite Autoroutes.fr finden Sie die Preise für die wichtigsten Strecken. Die einzelnen Autobahngesellschaften verfügen über einen umfangreichen Preiskatalog, in dem jede Streckenkombination verzeichnet ist. Dieser kann über die Webseiten der Autobahngesellschaften eingesehen werden.

Mautfreie Autobahnen:

  • A35 (Elsass, ab deutscher Grenze bis Mulhouse und weiter nach Basel)
  • A36 Mandeure - Bessoncourt
  • A31 (von der luxemburgischen Grenze bis Nancy)
  • A28 (Abbéville - Rouen)
  • A84 (Caen - Rennes)
  • A20 (Vierzon - Brive-la-Gaillarde)
  • A75 (Clermont-Ferrand - Pézenas bzw. Montpellier)
  • A75 D786 Millau-Saint-Germain
  • A63 bzw. A660 (Bordeaux - Arcachon)
  • A68 (Garidech - Albi)
  • E70 (Lyon - Saint-Etienne)
  • A34 (Sedan - Reims)
  • A10-A25-A23 (Calais - Valenciennes)
  • A77 Saint-Père - Sermoise-sur-Loire

Bezahlung der Mautgebühren

Die Bezahlung der Maut erfolgt in bar, mit Kreditkarten (Eurocard, Mastercard, Visa) oder via elektronischer Gebührenerfassung mittels Chip (so genannte Télépéage). EC/Maestro-Karten werden NICHT akzeptiert.

Die Mautgebühren für die jeweilige Strecke können Sie sich über www.autoroutes.fr (frz., engl.) berechnen lassen.

Seit Dem Herbst 2022 gibt es in Frankreich auch sogenannte Free-Flow-Mautstationen (fr. péage en flux libre). Autobahnen erheben hier die Maut anhand des Kennzeichens, das elektronisch ermittelt wird. Die Maut können Sie nun in den folgenden 72 Stunden online unter Angabe des Kfz-Kennzeichens bezahlen. Alternativ können Sie auch vor Ort an Zahlungsterminals entlang der Strecke begleichen. Mehr Informationen finden Sie zum Thema Free-Flow-Maut finden Sie hier.

Die verschiedenen Mautschalter

Es gibt Mautstellen an den Auf- und Abfahrten der Autobahnen. Bei der Mautstelle an der Auffahrt auf die Autobahn erhält man ein Ticket, welches beim Abfahren von der Autobahn wieder abgegeben und der entsprechende Betrag bezahlt werden muss.

Je nach Fahrzeugklasse und Zahlungsweise müssen Sie sich in die entsprechende Spur einreihen:

  • Grüner Pfeil: geöffneter Mautschalter
  • Rotes Kreuz: Schalter geschlossen
  • Schild mit Schalterbeamten: Schalter mit Personal. Hinweis: Oft staut es sich an personell besetzten Schaltern. Sie können aber problemlos bei den unten aufgelisteten Schaltern entweder mit Kreditkarte oder Bar bezahlen - hier müssen Sie auf das Zeichen achten.
  • CB: Automatikschalter mit Kreditkartenzahlung. EC/Maestro-Karten werden nicht angenommen (schnellste Variante)
  • Schild mit Geld/Münzen: ausschließlich Barzahlung
  • Schild mit Münzen, die in einen Korb fallen: Zahlung ausschließlich mit Münzen
  • Orangenes „t“ (Télépéage): elektronische Gebührenerfassung
  • Spuren mit aufgehängten Balken in 2m Höhe: Diese können nur von Fahrzeugen mit einer maximalen Höhe von 2m befahren werden (meist für die elektronische Gebührenerfassung).

Fahrzeugklassen

  • Klasse 1: Fahrzeuge und Gespanne mit maximaler Höhe von 2m und zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5t (bei Gespannen nur Zugfahrzeug), Fahrzeuge der Klasse 2, die für den Transport von Behinderten umgerüstet sind
  • Klasse 2: Fahrzeuge und Gespanne mit maximaler Höhe zwischen 2m und 3m und zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5t (bei Gespannen nur Zugfahrzeug)
  • Klasse 3: Fahrzeuge mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe von 3m und mehr oder einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t
  • Klasse 4: Fahrzeuge mit 3 und mehr Achsen und einer Höhe von mehr als 3m oder einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t; Gespanne mit einer Höhe von mehr als 3m oder einem Zugfahrzeug mit mehr als 3,5t
  • Klasse 5: Motorräder, Trikes, usw.

Bitte beachten Sie: permanente Aufbauten wie Schlafzellen, Kühl- oder Klimaanlagen werden zur Höhe hinzugerechnet. Dachgepäckträger, Antennen, Schilder auf dem Dach werden bei der Ermittlung der Höhe hingegen nicht berücksichtigt. Die Einstufung in die entsprechende Fahrzeugklasse erfolgt an den Selbstbedienungsschaltern automatisch. Es kann jedoch vorkommen, dass es an den automatischen Schaltern – dort wird die Höhe der Fahrzeuge automatisch erfasst – zu Fehlern bei der Klassifizierung der Fahrzeuge kommen kann. Beachten Sie daher die Anzeige auf dem Monitor und im Fall einer Fehlklassifizierung drücken Sie den Knopf „Aide“ (Hilfe) oder „Appel“ (Anruf), um Personal herbeizurufen, das den Fehler korrigieren kann.

Behinderten-Transport: Fahrzeuge der Klasse 2, die für den Transport von Behinderten umgerüstet sind, werden in die Kategorie 1 eingestuft. Hierfür ist es jedoch notwendig, Mautschalter mit Personal zu nutzen oder an der automatischen Mauterfassung Personal durch Drücken des entsprechenden Knopfes herbeizurufen.

Diese Übersicht verdeutlicht die Einteilung der Fahrzeuge in die Klassen bildlich.

Elektronische Gebührenerfassung "Télépéage"

Télépéage ist ein System zur elektronischen Erfassung der Mautgebühren. Hierfür werden kleine Boxen mit Computer-Chips ("Liber-t Box") in den Fahrzeugen installiert. Beim Passieren der Mautstation - für die Télépéage gibt es entsprechende Spuren - werden die Daten der Box erfasst und die Mautgebühr automatisch vom Konto des Fahrzeugbesitzers abgebucht. Dieses System ermöglicht ein schnelles Passieren der Mautstelle.

Auch Touristen können die Télépéage-Spuren und diese Art der schnellen und unkomplizierten Zahlung der Mautgebühren verwenden. Die „Liber-t Box“ ist für Fahrzeuge bis 3,5t und 3m Höhe und über folgende Anbieter erhältlich: Bip&Go und Tolltickets.

Fahrzeuge der Klassen 3 und 4 (größere Wohnmobile, PKW mit großen Anhängern, ...) können für die elektronische Mautgebührenerfassung die TIS-PL-Box nutzen. Diese ist über den Anbieter tolltickets erhältlich.

Funktionsweise

Im Fahrzeug wird an der Windschutzscheibe eine kleine Box aufgeklebt. Diese enthält einen Chip. Beim Durchfahren der Mautstelle wird automatisch erkannt, dass am Wagen ein Chip angebracht wurde und man kann einfach und problemlos die Schranken passieren. Die anfallenden Mautgebühren werden auf dem Chip gespeichert und jeden Monat erhält man bequem die Rechnung nach Hause und die Gebühr wird automatisch vom Konto abgebucht.

Für die elektronische Gebührenerfassung mit der Liber-t-Box stehen separate Fahrspuren zur Verfügung, diese sind mit einem orangenem "t" gekennzeichnet. Fahren Sie mit mäßiger Geschwindigkeit unter Einhaltung eines Abstands von 4 m zum Fahrzeug vor Ihnen. Die Box sendet einen Piepton, die Ampel schaltet auf Grün und die Schranke öffnet sich: Sie können durchfahren!

Mit der Box können alle mautpflichtigen Autobahnen in ganz Frankreich und auch zahlreiche mautpflichtige Brücken wie das Viadukt von Millau, die Brücke der Île de Ré, die Brücke von Tancarville oder die Brücke der Normandie befahren werden. Auch die Parkplatzgebühren auf mehr als 250 Parkplätzen können damit bezahlt werden.

Gebühren für die Liber-t-Box

Bip&Go

  • Einmalige Aktivierungskosten: 10€, Versandkosten der Box: 10€
  • für regelmäßige Fahrten nach Frankreich: 1,33€/Monat bzw. 16€/Jahr + Mautgebühren
  • A-la-carte für Urlaubsfahrten: 1,70€/Monat, in dem die Box genutzt wird + Mautgebühren

Auf der Webseite www.bipandgo.com findet man alle notwendigen Informationen, eine Übersicht der möglichen Abonnements auf Deutsch.

Tolltickets

  • Einmalige Aktivierungskosten: 9,90€ zzgl. Versand
  • Bereitstellungsgebühr: 5,90€
  • Hinzu kommen jeweils die Mautgebühren für die gefahrene Strecke.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.tolltickets.com.

Von France.fr

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