Umweltzone Paris

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Paris

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Lesezeit: 0 MinVeröffentlicht am 15 November 2017, aktualisiert am 16 September 2020

Seit dem 1. Juli 2016 gilt in der französischen Hauptstadt eine neue Umweltzone. Im Rahmen einer Initiative der Stadt zur Verbesserung der Luftqualität sind nach älteren Bussen und LKWs nun auch ältere PKWs (Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997) unter der Woche im Stadtverkehr nicht mehr erlaubt.

Bereich der Umweltzone

Nun befinden sich in Paris drei verschiedene Umweltzonen: 1. Eine permanente Zone (ZCR) innerhalb des Stadtautobahnrings 2. Eine wetterbedingte Zone innerhalb des Autobahnringes A86 3. Eine alles umfassende Umweltzone ZFE (ZFE : Zone à Faibles Émissions), Großraum Paris genannt, in der ständige, feste Regeln gelten


Fahrverbot

Innerhalb der ZCR Umweltzonen gilt ein zeitlich begrenztes Fahrverbot: Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Nachts, an Wochenenden und an Feiertagen gilt das Fahrverbot also nicht. Alle Diesel-Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006, Benzin-Kraftfahrzeuge vor dem 01. Januar 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2004 dürfen dann dort nicht mehr fahren. Bereits seit dem 1. Juli 2016 muss jedes Fahrzeug, welches die Umweltzone in Paris befährt, über eine Umwelt-Plakette verfügen.

Eine Verschärfung der Regeln erfolgte im Juli 2019 als keine Fahrzeuge mit der Crit'Air-Plakette 4 und 5 mehr in die Stadt einfahren durften. Diese Regelung betrifft auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. Liegt die gebuchte Unterkunft in der Umweltzone und erfüllt der Wagen oder das Zweirad die Anforderungen nicht, müssen Touristen auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umsteigen oder außerhalb der Fahrverbotszeiten anreisen.

Vorgenannte Regeln gelten dann auch in der ZFE Zone Metropolregion ab dem 01.01.2021. Damit sind dann die beiden Zonen ZCR und ZFE in einer Zone zusammengeführt worden. In der Folge der nächsten Jahre werden die Crit’Air Vignetten 3 und 2 verboten werden, was dann ab 2025 einem Verbot aller Dieselfahrzeugen in der Region entspricht.

Geldbußen

Seit dem 1. Januar 2017 ist bei Missachtung der Vorschrift eine Strafe von 135 € für LKWs und Busse und 68 € für PKW und alle anderen Fahrzeuge fällig. Wird eine Geldbuße nicht spätestens nach 45 Tagen bezahlt, so erhöht sich diese für LKW auf 375 Euro und für PKW auf 180 Euro.

Umweltplakette/Crit’Air Vignette

Um in die Umweltzone fahren zu dürfen, benötigen Autofahrer eine Umweltplakette, die so genannte Vignette "Crit'Air". Seit dem 1. Januar 2017 muss diese zwingend an Fahrzeugen bei der Fahrt innerhalb einer Umweltzone angebracht sein. Diese kann auf www.certificat-air.gouv.fr bestellt werden. Mehr Informationen zur Crit’Air erhalten Sie bei www.lez-france.fr

Paris ist die erste französische Stadt, die eine Umweltzone eingeführt hat. Insgesamt 25 weitere französische Städte werden in den nächsten Monaten und Jahren folgen. In Europa haben bereits 230 Städte – manche schon seit 20 Jahren – eine vergleichbare Regelung.

Autofreier Sonntag

Die Stadt Paris hat seit kurzem den „autofreien Sonntag“ einmal pro Monat auf den Champs-Elysées eingeführt – eine wunderbare Möglichkeit, seelenruhig auf einer der schönsten Straßen der Welt zu flanieren!

Von France.fr

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