Verkehrsbestimmungen in Frankreich

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Verkehrsbestimmungen in Frankreich - Mit dem Cabrio durch die Alpes Maritimes
© iStock-StephanHoerold - Verkehrsbestimmungen in Frankreich - Mit dem Cabrio durch die Alpes Maritimes

Lesezeit: 0 MinVeröffentlicht am 14 März 2016

Hier finden Sie alle wissenswerten Informationen über die Verkehrsregeln in Frankreich.

Neuheiten:

  • Verschärfte Verkehrsüberwachung (Videoüberwachung, spezielle Radargeräte)
  • Handschuhpflicht für Motorradfahrer
  • Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren auf Fahrrädern
  • Tempo-Limit 80 km/h auf allen französischen Landstraßen

Tempo-Limits in Frankreich

In Frankreich gelten auf allen Straßen Tempo-Limits. Diese sind je nach Straßenkategorie unterschiedlich:

  • Autobahn: 130 km/h (bei Regen 110 km/h)
  • Schnellstraßen: 110 km/h
  • Landstraßen: 80 km/h
  • Pariser Ring: 70 km/h
  • Stadt: 50 km/h.

Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge und Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t:

  • Autobahn: 90 km/h
  • Landstraßen: 80 km/h
  • Stadt: 50 km/h

Bestimmungen für das Fahren in Frankreich

  • In Frankreich herrscht Rechtsverkehr.
  • Für Autofahrer gilt die Gurtpflicht und für Moped- und Motorradfahrer die Helmpflicht sowie Handschuhpflicht (Neu: ab November 2016). Es müssen beim Fahren mit Moped, Motorrad und ähnlichen Fahrzeugen IMMER CE-zertifizierte Handschuhe getragen werden, sowohl vom Fahrer als auch vom Beifahrer.
  • Die Grenze für den zulässigen Alkoholgehalt im Blut liegt bei 0,5 mg/ml und bei 0,2 mg/ml für Fahranfänger (bis 3 Jahre nach Erhalt des vorläufigen Führerscheins oder bis 2 Jahre auf das begleitete Fahren). Bußgeld: 135€, 6 Punkte Abzug.
  • Das Mitführen einer Sicherheitsweste und eines Warndreiecks ist verpflichtend.
  • Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt ist verboten. Bitte benutzen Sie hierfür entsprechende Bluetooth-Freisprecheinrichtungen. Weiterhin ist die Nutzung von Kopfhörern während der Fahrt verboten, dies gilt auch für Radfahrer.
  • Die Nutzung von Radarwarngeräten oder Vorrichtungen, die dafür geeignet sind, ist verboten.
  • Kinder müssen Sicherheitsvorrichtungen benutzen, die dem Alter des Kindes angepasst sind: Sitz mit dem Rücken zur Fahrtrichtung für Babys, Kindersitz für Kinder zwischen 9 Monaten und 4 Jahren, Sitzerhöhung für Kinder bis zu 10 Jahren.
  • Die Benutzung der Spuren für Busse ist verboten.
  • Kinder unter 12 Jahren müssen seit dem 22.3.2017 in Frankreich beim Radfahren, egal ob sie selbst fahren oder nur mitfahren, einen Helm tragen.

Führerschein

Für das Fahren in Frankreich benötigen Sie einen gültigen EU-Führerschein.

Führerscheine, die in Deutschland bereits mit 16 oder 17 Jahren erworben wurden, werden in Frankreich nicht anerkannt. In Frankreich liegt das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins und das Fahren eines Kraftfahrzeugs bei 18 Jahren. Lediglich der Führerschein A1 für Leichtkrafträder kann schon ab 16 Jahren erworben werden. Verbindliche Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der französischen Botschaft.

Alkoholtestgeräte

Seit Juli 2012 muss in Fahrzeugen ein Alkoholtestgerät mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Dieses muss das Kennzeichen „NF“ (Norme Française) tragen und ist in Frankreich in Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Raststätten oder in Deutschland über den Shop des ADAC erhältlich. Das Nichtmitführen eines solchen Tests wird jedoch nicht bestraft.

Weitere Informationen

Warnweste und Warndreieck

In Fahrzeugen muss mindestens 1 reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mitgeführt werden, die griffbereit im Fahrzeug verstaut ist. Ebenfalls mitzuführen ist ein Warndreieck mit dem ECE-Genehmigungszeichen R27. Weste und Dreieck sind - im Falle einer Panne - unbedingt einzusetzen. Das Dreicke muss in einem Abstand von mindestens 30 Metern vom Fahrzeug aufgestellt werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann mit einem Bußgeld von bis zu 375 € geahndet werden.

Auch der Führer eines Motorrads muss eine reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mit sich zu führen und im Falle einer Panne anlegen (kein Warndreieck für Motorradfahrer).

Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrsüberwachung

Seit 2017 sind in Frankreich verschärfte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Kraft. 11 Verschiedene Verkehrsdelikte können in Zukunft per Videoüberwachung und speziellen Radargeräten geahndet werden, ohne dass der Verursacher angehalten werden muss. Ein Mitarbeiter kann so auf einem Bildschirm Verkehrsdelikte feststellen, die von einer Kamera im öffentlichen Raum aufgenommen wurden, und auf elektronischem Weg ein Strafmandat für den Fahrzeughalter veranlassen. Zu den 11 Verkehrsdelikten zählen:

  • Nichtbeachtung von Ampeln, Stoppschildern, etc.
  • Nichtbeachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstands
  • Nutzung von für bestimmte Fahrzeuge reservierten Spuren/Straßen
  • fehlendes Tragen eines Sicherheitsgurtes
  • Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung
  • Fahren, Anhalten, Parken auf Standstreifen
  • Überfahren oder Queren durchgezogener Linien
  • Nichtbeachtung des Überholverbots
  • Nichteinhalten des für Fahrradfahrer markierten Haltebereichs
  • fehlendes Tragen eines Helms auf motorisierten Zweirädern

Es gibt zwei Typen von Radarfallen auf französischen Straßen: fest installierte Radaranlagen (wie in Deutschland) und mobile Radargeräte. Die seit März 2014 eingesetzten, mobilen Radargeräte sind hinter demNummernschild eines Zivilfahrzeugs angebracht, welches von Polizisten in Uniform gefahren wird. Kontrollen im fließenden Verkehr, auch in Gegenrichtung, sollen alle Verkehrsteilnehmer anhalten, Verkehrsvorschriften überall zu achten und nicht nur dort, wo offensichtlich (mit fest installierten Radarfallen) kontrolliert wird. Mit den mobilen Geräten werden Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 10% über dem Tempolimit per Foto geahndet, wobei die neuen Geräte aber nicht einmal mehr einen verräterischen Blitz benötigen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Frankreich anders gehandhabt und Verfehlungen erheblich strenger bestraft als in Deutschland! Eine Übersicht auf der Webseite der französischen Botschaft zeigt die Bußgelder für die verschiedenen Vergehen. Bei der Kontrolle der Geschwindigkeiten wird ein Toleranzrahmen von 5km/h (<100km/h) bzw. 5% (>100km/h) angesetzt.

Umweltzonen und Feinstaub-Plakette Crit'Air

Anfang Juli 2016 wurde in Frankreich die Umwelt- oder Feinstaub-Plakette Crit'Air (oder auch Luftqualitätszertifikat) und die dazugehörigen Umweltzonen eingeführt. Das Ziel ist es kurz-, aber auch langfristig die Emissionen und die atmosphärischen Verschmutzungen, vor allem Stickoxide und Feinstaub in der Luft, zu reduzieren. Ein Teil der Maßnahme ist es, nur noch neueren und emissionsärmeren Fahrzeugen die Zufahrt zu einzelnen Zonen, den so genannte Umweltzonen, zu gestatten. Hierfür werden die Fahrzeuge in Kategorien eingeteilt und erhalten eine entsprechende Feinstaub-Plakette. Nach und nach soll dann nur noch Fahrzeugen bestimmter Kategorien die Einfahrt in die Umweltzonen gestattet sein.

Umweltzonen gibt es derzeit in Paris (Stadtzentrum innerhalb der Peripherie), Grenoble, Straßburg und Lyon. 24 weitere französische Städte wollen in den nächsten Jahren solche Umweltzonen einführen.

Weitere Informationen zu den Umweltzonen in Frankreich und der Feinstaubplakette

Fahrverbot für Transport von Kindern (2023: 05. und 12. August)

An den Ferienwochenenden im August herrscht in Frankreich besonders starker Verkehr. Da es vor einigen Jahren an einem dieser verkehrsstarken Ferienwochenenden zu einer Serie tragischer Unfälle kam, wurde ein Fahrverbot erlassen, das zum Ziel hat, den Transport von Kindern und Jugendlichen auf verkehrsgünstigere Tage umzulenken. Das Fahrverbot gilt für den öffentlichen Transport von Kindern (unter 18 Jahren) für Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen (inkl. Fahrer).

Für das Jahr 2023 wurden 2 Tage festgelegt. Datum, an dem das Fahrverbot gilt: Samstag, 05. August 2023 sowie Samstag, 12. August 2023 jeweils von 0.00 bis 24.00 Uhr.

Der Transport von Kindern ist nur innerhalb des Ausgangsdepartements und den direkt angrenzenden Departments erlaubt. Bei Fahrten von Deutschland also nur in die angrenzenden Departments Haut-Rhin und Bas-Rhin.

Bußgelder

Die einzelnen Delikte sind Kategorien zugeordnet, die dann die Höhe des entsprechenden Bußgeldes bestimmen:

  • 1. Kategorie: 11€ oder 17€ (Falschparken)
  • 2. Kategorie: 35€ (Richtungswechsel ohne Blinker, Nichtbezahlung der Maut, fehlender Versicherungsausweis)
  • 3. Kategorie: 68€ (Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 km/h (bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h), nicht konforme Bremsvorrichtungen)
  • 4. Kategorie: 135€ (Benutzung eines in der Hand gehaltenen Telefons, Fahren auf dem Seitenstreifen, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Nichtbeachtung der Vorfahrt, Nichtbeachtung einer Verkehrsampel oder eines Stoppschilds, Überschreitung oder Überlappung einer durchgezogenen Linie, Nichtdurchführung der obligatorischen technischen Überwachung, Fahren in alkoholisiertem Zustand, Fahren in verbotener Fahrtrichtung, Nichtbeachtung des Sicherheitsabstands, Geschwindigkeitsüberschreitung unter 50 km/h, gefährliches Überholen, Fahren ohne Beleuchtung, fehlender Fahrzeugschein)
  • 500€ (Fahren eines Fahrzeuges ohne Versicherung)
  • 800€ (Fahren ohne Führerschein oder Fahren mit einem unzulässigen Führerscheins)

Die Bußgeldbescheide werden auch nach Deutschland zugestellt und vollstreckt. Die Agence Nationale de Traitement automatisé des Infraction informiert über die Vorgehensweise nach Erhalt eines Bußgeldbescheids aus Frankreich.

Das entsprechende Bußgeld kann über die Webseite www.amendes.gouv.fr online gezahlt werden. Eine Ermäßigung des Bußgeldes ist möglich, wenn es innerhalb von 46 Tagen ab Datum des Bußgeldbescheids bezahlt wird (Verstoß 2. Kategorie: 22€ statt 35 €, 3. Kategorie: 45€ statt 68€ 4. Kategorie: 90€ statt 135€).

Von France.fr

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