Umweltzonen in Frankreich

Inspiration

Kategorien der Crit'Air Vignette
© Crit-Air.fr / Green Zones GmbH - Kategorien der Crit'Air Vignette

Lesezeit: 0 MinVeröffentlicht am 26 März 2018, aktualisiert am 21 August 2023

Anfang Juli 2016 wurden in Frankreich die Feinstaub-Plakette Crit'Air und die dazugehörigen Umweltzonen eingeführt. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

Allgemeines

Anfang Juli 2016 wurden in Frankreich die Umwelt- oder Feinstaub-Plakette Crit'Air (oder auch Luftqualitätszertifikat) und die dazugehörigen Umweltzonen, zunächst in Paris, Lyon und Grenoble, eingeführt. Das Ziel ist, langfristig die Emissionen und die Lufverschmutzungen, vor allem Stickoxide und Feinstaub in der Luft, zu reduzieren. Ein Teil der Maßnahmen ist es, nur noch neueren und schadstoffärmeren Fahrzeugen die Zufahrt zu einzelnen Zonen, den so genannten Umweltzonen, zu gestatten. Diese Umweltzonen umfassen hauptsächlich Städte bzw. Ballungsgebiete mit erhöhten Feinstaubwerten.

Hierfür werden die Fahrzeuge in Kategorien eingeteilt und erhalten eine entsprechende Umweltplakette. Bis heute sind mehrere Crit'air-Klassen verboten worden, so dass nur noch Fahrzeuge bestimmter Kategorien die Einfahrt in die Umweltzonen gestattet ist.

Die Crit’Air Vignette

Hierbei handelt es sich um eine Plakette/Vignette, die auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt wird.

Es gibt insgesamt 6 verschiedene Kategorien, dargestellt durch 6 verschiedenfarbige Plaketten, in die die Fahrzeuge je nach Abgaswerten (nach europäischer Abgasnorm EURO) oder Jahr der Erstzulassung eingeteilt werden. Es wird unterschieden zwischen Zweirädern (Motorrad, Mofa, u.Ä.), PKW, leichten Nutzfahrzeugen sowie LKW und Bussen. Wohnmobile unter 3,5t zulässigem Gesamtgewicht werden als PKW eingestuft, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t gelten als LKW.

Achtung: Es gilt hauptsächlich die EURO-Norm als Einstufungskriterium ODER das Jahr der Erstzulassung.

Kategorie 0: Alle emissionsfreien Fahrzeuge, dazu zählen Elektrofahrzeuge und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge

Kategorie 1:

  • mit Erd- bzw. Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge
  • Motorräder: mit EURO 4 oder Erstzulassung ab 1.1.2017
  • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorien EURO 5 und 6, Erstzulassung ab Januar 2011
  • LKW: mit EURO 6 oder Erstzulassung ab 1.1.2014

Kategorie 2:

  • Motorräder: EURO 3 oder Erstzulassung vom 1.1.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 für Mofas)
  • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorie EURO 4 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 5 und 6 oder Erstzulassung ab 1. Januar 2011.
  • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Benziner mit EURO 5 oder Erstzulassung vom 1.10.2009 bis 31.12.2013 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 6 oder Erstzulassung ab 1.1.2014

Kategorie 3:

  • Motorräder: EURO 2 oder Erstzulassung vom 1.7.2004 bis 31.12.2006
  • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorie EURO 2 und 3 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005 sowie Dieselfahrzeuge EURO 4 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010.
  • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Benziner mit EURO 3 und 4 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2009 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 5 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2009 und 31.12.2013.

Kategorie 4:

  • Motorräder: ohne EURO-Norm, Zulassung vom 1.6.2000 bis 30.6.2004
  • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Dieselfahrzeuge der Kategorie EURO 3 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005.
  • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Dieselfahrzeuge mit EURO 4 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2006 und 30.9.2009

Kategorie 5:

  • PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Dieselfahrzeuge der Kategorie EURO 2 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000.
  • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Dieselfahrzeuge mit EURO 3 oder Zulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2006

Keine Crit’Air Plakette erhalten:

  • Motorräder: ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000
  • PKW, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5t: mit EURO 1 bzw. ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.1.1997 (PKW) bzw. 1.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge)
  • LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: mit EURO 1, 2 oder ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.10.2001.

Tabelle der Einteilung der Fahrzeuge inkl. Zweiräder, LKW, Busse in die verschiedenen Crit'Air Kategorien

Sind auch ausländische Fahrzeuge betroffen?

Ja, auch ausländische Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge von Touristen oder europäischen Firmen, sind betroffen. Erhältlich ist die Vignette für ausländische Fahrzeuge seit dem 1. Februar 2017 über folgende Webseite: www.certificat-air.gouv.fr.

Ausnahmen

Einige Fahrzeuge sind von der Pflicht einer Crit’Air Vignette befreit. Hier handelt es sich vor allem um Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.).

Laut Dekret n°2016-847 vom 28. Juni 2016 benötigen Fahrzeuge, die einen Parkausweis für Behinderte tragen, keine solche Vignette. Die Parkausweise für Behinderte sind in Europa überall gleich, so dass Fahrzeuge behinderter Menschen auch im Ausland erkennbar sind.

Privatfahrzeuge können unter bestimmten Umständen auf Antrag bei der Kommune von der Crit’Air Vignette befreit werden. Hier gibt es insbesondere Möglichkeiten für Oldtimer, alte touristische Fahrzeuge, Pannendienste o.Ä.

Sonderregelung Oldtimer

Die Ausnahmeregelungen zu Oldtimern sind nicht national, sondern pro Umweltzone geregelt. Die Einstufung als Oldtimer muss im Fahrzeugschein bewiesen werden können. In vielen europäischen Fahrzeugscheinen können Sie den erforderlichen Eintrag unter „Sonstiges“ finden.

Oldtimer in der Umweltzone Paris: Sofern Sie nachweisen können, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt, dürfen Oldtimer in der Pariser ZCR Zone fahren.

Oldtimer in anderen Umweltzonen: Bis auf Paris gibt es in anderen französischen Städten bisher keine Ausnahmeregelungen für Oldtimer.

Umgerüstete Fahrzeuge

Ältere Fahrzeuge, die umgerüstet wurden, um den neuesten Abgas-Standards zu entsprechen, können auch eine Umweltplakette erhalten. Hierfür ist es notwendig mit dem Fahrzeugschein die entsprechenden Nachweise einzureichen.

Bestellung der Umweltplakette Crit'Air für Frankreich

Die Crit'air Vignette betrifft auch Fahrzeuge aus dem Ausland, d.h. Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind (Fahrzeuge von Touristen, EU-Wirtschaftsverkehr, etc.) Die Plakette kann über die Seite des französischen Umweltministeriums für 4,51€ bestellt werden. Zur Bestellung über www.certificat-air.gouv.fr.

Nur online möglich

Eine Bestellung ist nur online möglich. Für die Bestellung werden die Daten aus dem Fahrzeugschein benötigt. Die Umweltplakette wird an die Adresse versandt, die auf dem Fahrzeugschein angegeben ist. Daher ist es unbedingt notwendig, dass im Fahrzeugschein die aktuelle Adresse des Halters steht. Bei kurzfristigen Bestellungen, d.h. wenn die Vignette aufgrund der Kürze der Zeit nicht rechtzeitig zugestellt werden kann, genügt bei einer eventuellen Polizeikontrolle das Vorzeigen der Rechnung Ihrer Bestellung.

Versandzeit

Die Versandzeit beträgt derzeit max. 15 Tage. Sie erhalten nach der Bestellung, innerhalb von drei Tagen per E-Mail eine Rechnung mit Kopie der Plakette für Ihre Unterlagen und zur Information. Sollte die Lieferung der Umweltplakette nicht mehr vor Abreise nach Frankreich eintreffen, gilt diese Bestellbestätigung bzw. Rechnung der Vignette als Beweis für den Kauf und ist bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

Green-Zones-App

Die Green-Zones-App informiert über alle europäischen Umweltzonen: Wo diese genau liegen, welche Plaketten und Registrierungen man für welches Land und auf welcher Strecke/in welcher Umweltzone benötigt. Die temporären Zonen werden je nach Status eingefärbt und erscheinen bei Vorwarnungen orange und bei akuten Fahrverboten rot. Auch neue und zukünftige Umweltzonen werden angezeigt. Zusätzlich verfügt die Green-Zones App über eine Suchfunktion, die angibt, ob das gewünschte Ziel, z.B. ein Hotel, in einer Umweltzone liegt.

Die App ist in 9 Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Niederländisch, Italenisch, Dänisch, Tschechisch und Spanisch) über den Play-Store kostenlos erhältlich. Weiterhin sind alle europäischen Umweltplaketten über die App bestellbar.

Bußgelder

Seit dem 1. Januar 2017 kostet das Fehlen einer solchen Plakette 68€ für PKW bzw. 135€ für LKW und Busse. Wegen der Verschärfung der Regeln sind weitere Kategorien der Plakette vom Verkehr ausgeschlossen. In diesem Fall wird auch das Fahren mit ungültiger Plakette mit einem Bußgeld bestraft.

Die neuen Low Emisson Zones (ZFE)

Mit Einführung der Vignette wurden Umweltzonen bzw. Zonen mit eingeschränktem Verkehr (ZCR - Zones à circulation restreinte) eingeführt. Ab 2020 werden sie in Low Emission Zones (ZFE=Zones à faibles émissions) umbenannt und gelten in Städte, in denen der gesetzliche Grenzwert für Feinstaub und Stickoxide überschritten wird. Die Einrichtung von Umweltzonen obliegt der jeweiligen Kommune. Diese legt auch fest, welche Crit’Air Kategorien zu welchen Zeiten die Umweltzone befahren dürfen. Dies ist mit einem zusätzlichen Schild unter dem Schild der Umweltzone gekennzeichnet.

Umweltzone Paris ZCR/ZFE

Die Vignette sowie die Umweltzonen wurden zunächst in Paris eingeführt. Der betroffene Bereich umfasst das gesamte Stadtgebiet innerhalb der Peripherie. Bereits seit Juli 2015 war die Zufahrt für zu alte LKWs und Busse untersagt. Seit Juli 2019 dürfen auch keine Fahrzeuge mit der Crit'Air-Plakette 4 und 5 mehr in die Stadt einfahren. Seit dem 1. Juli 2016 muss jedes Fahrzeug, welches die Umweltzone in Paris befährt, über eine solche Feinstaub-Plakette verfügen. In Paris und im Großraum Paris soll das Fahrverbot für Autos der Kategorie Crit'Air 3 spätestens ab dem 1. Januar 2025 gelten (zusätzlich zu den Fahrzeugen der Kategorien Crit'Air 4, 5 und nicht klassifizierte Fahrzeuge, die bereits den Beschränkungen unterliegen).

>> Weitere Infos zur Umweltzone Paris

Umweltzone Grenoble ZCR/ZFE

Für den Großraum Grenoble gilt seit dem 1. November 2016 ein kommunales Luftgesetz, welches einer Umweltzone gleichzustellen ist. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die den Großraum Grenoble inklusive der Autobahnen rund um Grenoble befahren möchten, eine Vignette Crit'Air benötigen. 2020 wird die Umweltzone ZCR/ZFE in der Metropole Grenoble auf 28 Kommunen werweitert. In Grenoble gilt das Fahrverbot in der Niedrigemissionszone für Crit'Air-Fahrzeuge seit dem 7. Juli 2023. Diese Einschränkungen gelten ab dem 1. Januar 2024 für Crit'Air 4-Fahrzeuge und ab dem 1. Januar 2025 für Crit'Air 4-Fahrzeuge. Diese Einschränkungen sind auf bestimmte Zeiten beschränkt (montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr).

>> Weitere Informationen zur Umweltzone Grenoble


Umweltzone Strasbourg ZCR/ZFE

Die Umweltzone Strasbourg-ZCR liegtwird erstmal innerhalb des Stadtzentrums und hier nur auf der „Großen Insel“ (Grande Île) liegen. Diese Insel ist im Süden vom Fluss Ill und im Norden vom „Faux-Rempart“ Kanal begrenzt. Eine Erweiterung der Zone ist in der Zukunft zu erwarten. Innerhalb dieser Zone ist die Crit’Air Vignette für kleine Transport- und Nutzfahrzeuge (N1) bis 3,5 t und für mittlere Nutzfahrzeuge und LKW (N2) bis 7,5 t Pflicht. Dabei ist es das Ziel, bis zum Jahre 2021 sämtliche Diesel-Nutzfahrzeuge in der ZCR Zone zu verbieten.

>> Weitere Informationen zur Umweltzone Strasbourg

Umweltzone Marseille ZCR/ZFE

In Marseille werden Crit'Air 4-Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2024 verboten. Crit'Air 3-Fahrzeuge dürfen nach dem 1. Januar 2025 nicht mehr in das ZFE-Gebiet fahren.

>> Weitere Informationen zur Umweltzone Marseille

Umweltzone Rouen ZCR/ZFE

In Rouen dürfen alle Fahrzeuge mit einer Crit'Air 4-, 5- oder nicht klassifizierten Plakette seit dem 1. September 2022 nicht mehr fahren. Für motorisierte Zweiräder, Drei- oder Vierräder wird bis zum 31. August 2023 eine Toleranz gewährt. Das Verbot soll ab dem 1. Januar 2025 für Autos der Kategorie Crit'Air 3 gelten.

>> Mehr Informationen zur Umweltzone Rouen

Umweltzone Reims ZCR/ZFE

In Reims gilt das Verbot seit dem 1. Januar 2023 für Fahrzeuge der Kategorie Crit'Air 4 und 5. Die Einschränkungen gelten nicht für Crit'Air 3-Fahrzeuge.

>> Mehr Informationen zur Umweltzone Reims

Wetterbedingte Umweltzonen/ Luftschutzzonen (ZPA)

Temporäre Fahrverbote können seit 2017 in bestimmten Zonen (ZPA Zonen de Protection de l’Air), also „Luftschutzzonen“ aktiviert werden. Vor und bei einer Luftverschmutzungsspitze, also, wenn die zugelassene Schadstoffgrenzwerte überschreiten werden trifft der Präfekt diese Entscheidung. In der Zukunft sollen die Fahrverbote automatisch auftreten und immer häufiger und schneller aktivieren können.

Umweltzone Lyon ZPA

In Lyon sind nun auch PKWs mit Crit'Air 5 und ohne Einstufung von den Fahrbeschränkungen betroffen. Fahrzeuge der Kategorien Crit'Air 4, 3 und 2 werden schrittweise in den Jahren 2024, 2025 und 2028 betroffen sein.

>> Weitere Informationen zur Umweltzone Lyon


### Umweltzone Straßburg ZPA

In Straßburg dürfen Fahrzeuge mit Crit'Air 5 und ohne Einstufung nicht in das ZFE-m-Gebiet fahren. Die Fahrbeschränkungen gelten ab dem 1. Januar 2024 für Fahrzeuge der Kategorie Crit'Air 4 und ab dem 1. Januar 2025 für Fahrzeuge der Kategorie Crit'Air 3.

>> Weitere Informationen zur Umweltzone Strasbourg

Umweltzone Lille ZPA

Seit dem 1. Juni 2017 wurde innderhalb der Großgemeinde Lille eine Luftschutzzone eingeführt, die jedoch nur im Falle des Überschreitens der Feinstaub-Belastungsgrenze gilt. In dieser Zone ist jedoch die Crit'Air-Vignette Pflicht. Der Präfekt entscheidet anhand der Luftbelastung, welche Vignetten-Farben (Kategorien) während der Luftverschmutzungsspitze in die Zone einfahren dürfen und welche nicht. Bessert sich die Luftverschmutzung, wird das teilweise Fahrverbot wieder aufgehoben.

Die Luftschutzzone schließt einen Teil der Großgemeinde von Lille (Metropole) ein. Dies umfasst 12 Kommunen. Durch die Umweltzone führen jedoch die Autobahnen A25 (aus Dunkerque), A27 (nach Brüssel) und A22 (nach Gent) sowie die nach Paris führende A1 und die A3 (Valenciennes).

Aufgrund der Low Emission Zone in Lille dürfen Pkw und Lkw ohne Plakette oder mit Crit'Air 5 und 4 Plaketten nicht mehr dauerhaft im definierten Gebiet fahren.

Umweltzone Toulouse ZPA

Seit dem 27. November 2017 gilt auch in Toulouse eine wetterbedingte Luftschutzzone ZPA. Wenn die Feinstaub-Belastungsgrenze überschritten wird, entscheidet der Präfekt über die Verkehrsbeschränkungen. In der Regel dürfen dann nur noch Fahrzeug mit den Plaketten E, 1, 2 und 3 im Stadtgebiet einfahren.Beachten Sie: Die Ringstraße (A62, A61, A620) befindet sich außerhalb der Umweltzone und ist daher von einem eventuellen Fahrverbot nicht betroffen. In Toulouse sind alle Fahrzeuge der Kategorien Crit'Air 4, 5 und nicht eingestufte Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2023 von den Fahrbeschränkungen betroffen. Crit'Air 3-Fahrzeuge dürfen auch nach 2024 weiterfahren.

Umweltzone Arve-Tal ZPA

Die Luftschutzzone in den Savoyen umfasst 41 Städte und Gemeinden entlang des ca. 80km langen Flusslaufes der Arve zwischen Contamine-sur-Arve (Autobahndreieck A40/A410) und Argentière (Kommune Le Tour). Betroffen ist somit der Verkehr zwischen dem Autobahndreieck A40/A410 auf der Autobahn A40 bis La Fayet sowie weiter auf der N205 bis zum Abzweig Mont Blanc Tunnel sowie die N1506 nach Chamonix und Argentière.

Umweltzone Nizza ZPA

In Nizza sind Pkw der Kategorien Crit'Air 5 und nicht klassifizierte Pkw seit dem 1. Januar 2023 von den Beschränkungen betroffen. Fahrzeuge der Kategorien Crit'Air 4 und Crit'Air 3 dürfen hingegen weiterhin fahren.

Umweltzone Montpellier ZPA

In Montpellier dürfen Fahrzeuge mit Crit'Air 5 und ohne Klassifizierung ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr fahren. Fahrzeuge der Klassen Crit'Air 4 und Crit'Air 3 werden hingegen nicht von diesen Einschränkungen betroffen sein.

Regionale Luftschutzzonen in einem Departement (ZPAd)

Neben den wetterbedingten Umweltzonen mit festen geographischen Grenzen (z. B. Lyon, Strasbourg, Toulouse) gibt es noch je nach Departement wetterbedingte Umweltzonen (ZPAd = Zone de protection de l'air départementale). D.h., dass im Falle einer Überschreitung der Feinstaubbelastung der Präfekt eines Departements festlegt, welche Städten/ Kommunen von einem Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge betroffen sind. Welche Fahrzeuge genau wann und wo von einem etwaigen Fahrverbot betroffen sind, erfahren Sie unter www.lez-france.fr oder mit der Green-Zones-App.

Departement Isère ZPAd

In Isère wird die Crit’Air Vignette nicht nur in Grenoble benötigt. Dort hat der Präfekt die Möglichkeit, wie in jedem Departement wo die Luft schlecht ist, temporären Fahrverbote zu aktivieren. Seit 2018 wurden zu diesem Grund mehrmals Fahrverbote in ganzem Departement Isère aktiviert.

Zur Zeit ist diese Zone das einzige Beispiel von aktivierten Fahrverboten in einem Departement (ZPAd). Doch wurden Autofahrer in anderen Departement nun darauf hingewiesen, die Plakette zu bestellen. Es betrifft das Departement von Loire und alle Departement der Region „Pays-de-la-Loire“.

Puy-de-Dôme/ Clermont-Ferrand

Seit dem 22. November 2017 gilt im Departement Puy-de-Dôme eine Luftschutzzone, die jedoch nur in Kraft tritt, wenn die Feinstaub-Belastungsgrenze überschritten wird. Die Besonderheit hierbei ist: Ist der Wert überschritten, gilt die Luftschutzzone nicht pauschal für das gesamte Departement, sondern es werden speziell eine oder mehrere Städte/ Kommunen benannt, für die dann die wetterbedingte Zone gilt. Bei einer ZPAd handelt es sich also nicht um eine lokale oder regionale Luftschutzzone mit klar definierten Grenzen (ZPA) sondern um ein ganzes Departement, in dem Verkehrseinschränkungen temporär gelten können. Das Ausmaß, welche Städte und Kommunen betroffen sind, legt der Präfekt des Departements Puy-de-Dôme fest. Beachten Sie also: Innerhalb der ZPAd Puy-de-Dôme kann es zu örtlich und/ oder zeitlich beschränkten und wechselnden Fahrverboten kommen.

Zukünftig soll in Clermont-Ferrand eine permanente Umweltzone eingeführt werden.

Weitere ZPAd-Zonen in Frankreich:

  • Côte d’Or/ Dijon
  • Creuse/ Guéret
  • Drôme/ Valence
  • Gers/ Auch
  • Gironde/ Bordeaux
  • Haute-Savoie/Annecy
  • Hérault/Montpellier
  • Isère/Grenoble
  • Loiret/ Orléans
  • Maine-et-Loire/Angers
  • Pyrénées-Atlantiques/Pau
  • Savoie/Chambery
  • Vienne/ Poitiers

Städte in Frankreich mit zukünftigen Umweltzonen

Folgende französische Städte, Kommunen, Departements und Regionen planen bis Ende 2020 und auch in 2021 die Erweiterung bzw. Neueinführung von festen und temporären Umweltzonen

  • Aix-Marseille
  • Avignon
  • Clermont-Ferrand
  • Fort-de-France
  • Grenoble
  • Montpellier
  • Nice
  • Nancy
  • Pays de la Loire
  • Reims
  • Rouen
  • Saint-Etienne
  • Toulon

Kontakt für Fragen

Fragen zur Umweltplakette (Bestellung, Kategorien, etc.) können Sie über dieses Kontaktformular direkt an das Umweltministerium in Frankreich richten. Diese sind die einzigen, die eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen können.

Von France.fr

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